Konnexität bei der Schulreform ist gegeben

Der Eingang des Gymnasiums Harksheide

Der Eingang des Gymnasiums Harksheide

Die Norderstedter Schulen stehen aufgrund des neuen Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes vor gravierenden Veränderungen. Um den neuen Ansprüchen gerecht zu werden sind auch bauliche Veränderungen nötig, dessen finanzielle Auswirkungen für die Stadt Norderstedt bisher nicht prognostiziert sind. „Alleine die Erweiterungsbaumaßnahmen am Coppernicus Gymnasium und Gymnasium Harksheide kosten die Stadt Norderstedt ca. 6 Mio. €. Dies ist nur ein Anzeichen dafür vor welchen finanziellen Herausforderungen die Stadt Norderstedt in den nächsten Jahren steht“ stellt Tobias Claßen, schulpolitischer Sprecher der Norderstedter FDP, fest.

Ein Großteil dieser Kosten ist durch die Schulpolitik des Landes verursacht und löst damit nach Ansicht der Liberalen auch die Zahlungsverpflichtung des Landes aus. Dies entspräche dem in der Landesverfassung verankerten Konnexitätsprinzip, also dem Prinzip „ wer die Musik bestellt, muss auch zahlen“. 

Eine Anfrage der FDP-Landtagsfraktion an den wissenschaftlichen Dienst des Landtages hat ergeben, dass auch dort die Ansicht vertreten wird, hinsichtlich der Baumaßnahmen zur Umsetzung des erlassenen Schulgesetzes werde das Konnexitätsprinzip gemäß der Landesverfassung ausgelöst. Von wesentlicher Bedeutung ist folgende Feststellung des wissenschaftlichen Dienstes: „Die Schulreform löst grundsätzlich Konnexität aus. Die Erstattungsverpflichtung entsteht jedoch nur, wenn eine tatsächliche Mehrbelastung vorliegt.“ (s. Seite 7, Zusammenfassung).

„Zur Geltendmachung gegenüber dem Land Schleswig-Holstein sind die Mehrbelastungen konkret zu erfassen. Sie sind daher von den anderen Kosten abzugrenzen. Dies hat die Norderstedter FDP Fraktion dazu veranlasst einen entsprechenden Antrag im Ausschuss für Schule und Sport zu stellen.“ erklärte der Fraktionsvorsitzender und finanzpolitische Sprecher Klaus-Peter Schroeder abschließend.