Rede des Stadtvertreters Tobias Claßen über die Gültigkeit der Gemeindewahl
Sehr geehrte Frau Stadtpräsidentin,
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich musste selber ein Referat über das Schleswig-Holsteinische Landeswahlgesetz halten und ich grübelte und recherchierte über ein reales Beispiel, welche Paradoxien das Höchstzahlverfahren d´Hondt verursachen kann. In der Woche nach der Kommunalwahl fielen diese wie vom Himmel.
1 Gesetzesparagraph = mindestens 2 verschiedene Rechtsauffassungen.
Hier in Norderstedt fordert die SPD einen zusätzlichen Sitz, die CDU lehnt ihn ab. In Kiel haben CDU und die Grünen einen zusätzlichen Sitz gefordert und im Endeffekt auch bekommen, die SPD hat sich enthalten. Die CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag fordert durch ihren Sprecher Peter Lehnert wie auch die Fraktion der Grünen und der FDP die Landeswahlleiterin auf, ihre Auffassung zu überdenken. Die SPD Landtagsfraktion schweigt lieber, um ihren eigenen Innenminister nicht zu beschädigen. Aber die FDP vertritt landesweit dieselbe Auffassung. Dass ist bei den großen Parteien – wie wir nur an diesen wenigen Beispielen sehen – nicht so.
Der FDP geht es nicht darum, ob es ihr eigener Vorteil ist, sondern was sie für Rechtens hält. Wäre die Landeswahlleiterin von ihrer Rechtsauslegung zu 100 % überzeugt, dann frage ich mich, warum sie und das Innenministerium nicht erklären diese auch konsequent durchzusetzen.
Kommen wir aber doch noch auf die Gerechtigkeit der einzelnen Stimmen zu sprechen. Die SPD, vor allem in Person von Herrn Lange hat auch auf Basis des Wahlgrundsatzes der Gerechtigkeit aus dem Grundgesetz argumentiert. Nach Berechnungen ist die „gerechteste” die 49iger Stadtvertretung. Aber nicht nur auf die Zusammensetzung Stadtvertretung sondern auch auf die der Ausschüsse ist dieser Wahlrechtsgrundsatz der Gerechtigkeit anzuwenden. Wie ich im Wahlprüfungsausschuss schon vorgerechnet habe, ist nicht der 11er Ausschuss, egal wie der 11. Sitz unter CDU, SPD oder Galin aufgeteilt wird, die gerechteste sondern der 10er Ausschuss bei 4 CDU, 3 SPD und jeweils einen für Galin, Die Linke und FDP. Gegen diese Rechnung hat bis heute keiner einen Gegenbeweis erbracht. Wenn es ihnen, liebe SPD-Fraktion, und daran anknüpfend auch der Fraktionen der Galin und der Linken so ernst ist mit der Gleichheit der Stimmen nach Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes, dann vollziehen sie mit einer der nächsten Stadtvertretungen auch diesen Schritt. Ändern sie die Ausschussgröße in unserer Stadt und akzeptieren sie die nach d´Hondt resultierende Aufteilung der Sitze auf die jeweiligen Fraktionen. Seien sie konsequent oder Sie offenbaren sich vor dem Wähler, dass es ihnen doch nur um die Macht in dieser Stadt geht.
Die FDP- Fraktion und vor allem ich wehre mich gegen Vorwürfe, wir würden uns in Norderstedt immer mehr zum linken politischen Spektrum hinbewegen. Die FDP ist eine eigenständige Partei, mit einem eigenständigen Programm, dass auf einer liberalen Geisteshaltung fußt. Was Recht ist, hat auch in dem Fall Recht zu, sein wenn es zu den eigenen Ungunsten ist. Der FDP und vor allem auch mir geht es darum, Sachpolitik für unsere Bürger zu machen und nicht sich an parteipolitischen Auseinandersetzungen zu beteiligen. Denn Sachentscheidungen erwartet der Bürger unserer Stadt von uns.

