Was Recht ist, muss auch Recht bleiben!
„Landesweit vertritt die FDP eine einheitliche Rechtsauffassung zur Frage des Verhältnisausgleiches nach dem Gemeindewahlgesetz. Die Zustimmung zur Entscheidung des Wahlprüfungs-ausschusses, der SPD ein zusätzliches Mandat zuzuerkennen, ist daher keine Gefälligkeit, sondern eine konsequente Entscheidung für Recht und Gerechtigkeit“, erklärte Stadtvertreter Tobias Claßen in der Stadtvertretung.
Zur Kommunalwahl hatte die CDU 19 Direktmandate gewonnen, hätte nach ihrem relativen Stimmanteil aber weniger Sitze erhalten. Die direkt gewählten Stadtvertreter bleiben und die Mehrsitze werden ausgeglichen. Die Landeswahlleiterin hatte die Auffassung vertreten, dass lediglich das 18. CDU-Mandat in den Ausgleich einzubeziehen ist, während die FDP genauso wie die CDU im Innen- und Rechtsausschuss des Landtages nach dem Wortlaut des Gesetzes auch das 19. Mandat mit einbezieht.
Da nach dem Berechnungsverfahren die SPD einen 15. Stadtvertreter erhält, bevor der 19. Sitz an die CDU fällt, stimmte die FDP-Fraktion geschlossen für die entsprechende Beschlussvorlage in der Stadtvertretung.
„Diese Veränderung der Mehrheitsverhältnisse schwächt zwar unsere eigene Position, aber was Recht ist, muss auch Recht bleiben“, erklärte Tobias Claßen.

