Kreisverkehr am am Knotenpunkt Friedrichsgaber Weg/Ecke Stettiner Straße zum Greifen nah

Plakat an der Kreuzung Stettiner Straße und Friedrichsgaber Weg

Plakat an der Kreuzung Stettiner Straße und Friedrichsgaber Weg

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 16. Juli 2009 wurde auf Antrag der FDP ein Prüfauftrag zur Errichtung eines Kreisverkehres am Knotenpunkt Friedrichsgaber Weg/Ecke Stettiner
Straße mehrheitlich angenommen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hat in seiner Sitzung am 19. Februar 2009 aufgrund einer Vorlage der Verwaltung beschlossen, den benannten Knotenpunkt als klassische Kreuzung zu signalisieren.

Dem Ausschuss wurde damals keine Alternativenprüfung vorgelegt. Der vorhandene Kreisverkehrsplatz an dem Knotenpunkt Friedrichsgaber Weg/Buchenweg weist ähnliche Verkehrszahlen auf und hat sich seit seiner Einführung als hervorragende Lösung der Verkehrsprobleme und als besonders unfallarm bewährt.

Kreisverkehre tragen allgemein zu einer Verflüssigung und Verstetigung des Verkehrsgeschehens bei. Eine Verflüssigung des Verkehres ist auch aus ökologischen Gründen unbedingt zu unterstützen wie auch die Notwendigkeit, Lärm und Abgasausstoß für die Anlieger zu reduzieren.

“Wir freuen uns insbesondere, dass auch in der CDU nun ein Umdenken in diesem Fall festzustellen ist. Wenn dies auch bei der endgültigen Abstimmung nach der Sommerpause anhält ist dies ein Beleg für bürgernahe Politik in unserer Stadt. Initiert durch die FDP!” erklärte der FDP Landtagskandidat Tobias Claßen abschließend.

Der von FDP und CDU getragene Beschluss lautet wie folgt:”

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für den o. g. Einmündungspunkt ein Kreisverkehrsbauwerk zu planen und das Ergebnis dem Ausschuss in seiner Sitzung am 03.09.2009 zu Beschlussfassung vorzulegen. Bei der Planung sind die verkehrstechnischen und kostenrelevanten Faktoren synoptisch gegenüber zu stellen, einschließlich der notwendigen Grunderwerbskosten.
  2. Der Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr zur Errichtung einer T-Kreuzung mit Lichtzeichenanlage an diesem Einmündungspunkt vom 19.02.2009 wird aufgehoben.
  3. Entstehende Mehrkosten zu den hierfür im Haushalt benannten Mitteln sind aus der allgemeinen Rücklage zu entnehmen.