Norderstedt plant Ausweisung von Baum-Naturdenkmalen

Der älteste Baum Norderstedts im Tangstedter Weg 83

Der älteste Baum Norderstedts im Tangstedter Weg 83

Auf der Sitzung des Umweltausschusses vom 15. Juli 2009 stellte die Norderstedter Verwaltung ihre Pläne zur Ausweisung von 6 Baum-Naturdenk- malen erstmals vor. Am folgenden Tag wurde diese auch dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr vorgelegt. Eine endgültige Beschluss- fassung soll in der Norderstedter Stadtvertretung im November oder Dezember fallen.

Baum-Naturdenkmale sollen die Bürger zum Nachdenken, Staunen und Bewundern anregen. Die Menschen sollen zu diesem Baum, der auffällig für sie in Erscheinung tritt, einen Bezug entwickeln und feststellen, welche Faszination die Natur hervorbringen kann. Entsprechende herausragende Baum-Naturdenkmale in Schleswig-Holstein sind z.B. die Hohle Eiche in
Egenbüttel oder die Bordesholmer Linde.

Nach eingehender Prüfung wurden 5 Einzelbäume und eine Baumgruppe zur Ausweisung von der Stadt vorgeschlagen. Dies sind im Einzelnen:

  • Buche Tangstedter Weg Nr. 83
  • Redder Hopfenweg
  • Buche Johann-H.-Wichern Straße
  • Eiche Am Tarpenufer Nr. 10
  • Blut-Buche Kirchenstraße Nr. 1
  • Eiche Ohlenhoff Nr. 14

Auf Anregung des FDP Stadtvertreters und Landtagskandidaten Tobias Claßen wurde die Verwaltung gebeten vor der Vorlage des Satzungsentwurfes im September bereits erste Informations- und Austauschgespräche mit den betroffenen Anwohner zu führen.

“Zum Schutz dieser Bäume sind wir vor allem auf die Mitarbeit der Anwohnerinnen und Anwohner angewiesen. Es ist daher nur fair diese bereits frühzeitig zu informieren und in das Verfahren miteinzubinden. Mögliche Probleme lassen sich somit schneller erkennen und im Sinne aller lösen.” erklärte Tobias Claßen.

Der einstimmig gefasste Beschluss lautet wie folgt:

“1. Der Umweltausschuss empfiehlt dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr eine Beschlussfassung zum Grundsatz „Ausweisung von Baum-Naturdenkmalen“.
2. Eine Haushaltsstelle im Grundhaushalt einzurichten.
3. Die Verwaltung wird gebeten, vor Vorlage des Satzungsentwurfes im September ein Informations- und Austauschgespräch mit den Eigentümern der betroffenen Bäume zu führen. Die Protokolle werden beiden Ausschüssen zur Kenntnis gegeben.”