Online Petition für mehr Untertitel im deutschen Fernsehen!
Am 1. Juni 2009 ist der 12. Rundfunk- änderungs- staatsvertrag in Kraft getreten. In §3 Allgemeine Grundsätze heißt es:
(2) Die Anbieter nach Absatz 1 Satz 1 sollen über ihr bereits bestehendes Engagement hinaus im Rahmen ihrer technischen und finanziellen Möglichkeiten barrierefreie Angebote vermehrt aufnehmen.
Es stellt sich die frage ob der Begriff sollen ausreichend ist. Sollte da nicht müssen stehen?
Aus diesem Grund haben die Hörgeschädigtenverbände in allen Bundesländer Petitionen eingereicht. Denn die Selbstverpflichtung wurde in den letzten 30 Jahren nicht ernst genommen. Aus diesem Grund beträgt die durchschnittliche Untertitelungsquote nur 10,3 % (Stand April 2009).

